3G-Zutrittsregel in der Stadtverwaltung Frankenau
3G-Regelung in der Stadtverwaltung Frankenau
Ab sofort gilt in der Stadtverwaltung Frankenau – zusätzlich zur erforderlichen Terminvereinbarung – verbindlich die 3G-Regelung. Wer einen Termin im Rathaus hat, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Besuch negativ getestet wurde. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Es muss ein anerkanntes, gültiges Dokument über den Impf-, Genesen- oder Teststatus in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis/Identitätsnachweis vorgelegt werden. Für Schülerinnen und Schüler genügt die Vorlage des Testheftes.
Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, behördliche Anliegen möglichst telefonisch (Tel. 06455/799-0) oder per E-Mail zu erledigen oder einen Termin mit der/dem zuständigen Mitarbeiterin/Mitarbeiter zu vereinbaren.
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