Antrag auf Abbrennen von pflanzlichen Abfällen
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Feueranmeldungen wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zwingend einzuhalten sind.
Sollten z.B. die notwendigen Mindestabstände nicht eingehalten werden können, so ist die Verwaltung gezwungen, die Feueranmeldung zu versagen.
Die Vorgaben können dem Merkblatt im Anhang der Feueranmeldung entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Anfallbeseitigungsanlagen (in der derzeit gültigen Fassung) - zu finden im Anhang an den notwendigen Antrag.
Notwendige Unterlagen
Antrag
Ansprechpartner
OrdnungsamtEhlingshäuser Straße 1
35110 Frankenau
(06455) 799-25
Formulare
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Abbrennen von pflanzlichen Abfällen