Antrag auf Abbrennen von pflanzlichen Abfällen


Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Feueranmeldungen wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zwingend einzuhalten sind.

Sollten z.B. die notwendigen Mindestabstände nicht eingehalten werden können, so ist die Verwaltung gezwungen, die Feueranmeldung zu versagen. 

 

Die Vorgaben können dem Merkblatt im Anhang der Feueranmeldung entnommen werden. 

 


Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Anfallbeseitigungsanlagen (in der derzeit gültigen Fassung) - zu finden im Anhang an den notwendigen Antrag.

 

 

 

 


Notwendige Unterlagen

Antrag


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Ehlingshäuser Straße 1
35110 Frankenau

(06455) 799-25

Formulare

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