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Verkehrssicherungspflicht Grundstückeigentümer - Schneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

 

Liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,

 

im Sommer wachsen Hecken, Sträucher und Bäume besonders schnell. 

 

Ragen Äste und Pflanzen über die Grundstücksgrenze hinaus, wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Sie blockieren Gehwege, schränken die Sicht an Kurven oder Kreuzungen ein und behindern Rettungsfahrzeuge sowie die Müllabfuhr. 

Als Grundstückseigentümer haben Sie eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht.

Wir bitten Sie daher, den Bewuchs an Ihren Grundstücksgrenzen so weit zurückzuschneiden, dass Gehwege und Straßen frei bleiben. Zudem müssen Straßenschilder und Straßenlaternen dauerhaft freigehalten werden, um deren Sichtbarkeit und Funktion zu gewährleisten. 

Ein schonender Formschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist rechtlich jederzeit erlaubt – auch während der Sommer-Schonzeit. 

 

Bitte prüfen Sie den Bewuchs vor dem Schnitt auf brütende Vögel oder Nester.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

 

Ihre Stadtverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Frankenau
Di, 07. Juli 2026

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