Änderung § 6 HGastG – Wegfall von Anzeigen über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes
WICHTIG FÜR ALLE VEREINE UND VERANSTALTER
Durch eine Gesetzesänderung fallen ab sofort die oben genannten Anzeigen für alle Veranstaltungen von nicht-gewinnorientierten Organisationen weg. Darunter zählen unter anderem alle Veranstaltungen der Vereine im Stadtgebiet Frankenau, bei denen Speisen und Getränke ausgegeben werden.
Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt.
Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz, Zeltabnahme usw. unverändert fort.
Daher bitten wir darum, gerade bei größeren Veranstaltungen weiterhin Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen.
Bei allen Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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