Stadt Frankenau | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Änderung § 6 HGastG – Wegfall von Anzeigen über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes

WICHTIG FÜR ALLE VEREINE UND VERANSTALTER

 

Durch eine Gesetzesänderung fallen ab sofort die oben genannten Anzeigen für alle Veranstaltungen von nicht-gewinnorientierten Organisationen weg. Darunter zählen unter anderem alle Veranstaltungen der Vereine im Stadtgebiet Frankenau, bei denen Speisen und Getränke ausgegeben werden.

 

Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt. 

 

Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz, Zeltabnahme usw. unverändert fort. 

 

Daher bitten wir darum, gerade bei größeren Veranstaltungen weiterhin Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen. 

 

Bei allen Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Frankenau
Di, 24. März 2026

Weitere Meldungen

Veranstaltungen Nationalpark Kellerwald-Edersee und Naturpark für den Monat August 2026

Anbei finden Sie die Veranstaltungen des Nationalparks Kellerwald-Edersee sowie des Naturparks ...

Ranger Markus Daume feiert 40-jähriges Dienstjubiläum