Hinweis zur Nutzung von Splitt und Streugut
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der in den Streugutbehältern bereitgestellte Splitt ausschließlich für den öffentlichen Winterdienst vorgesehen ist. Dieses Material wird von Hessen Mobil bereitgestellt, um die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten.
Ebenso ist der auf den Friedhöfen bereitgestellte Splitt ausschließlich für die Pflege und das Auffüllen von Wegen und Grabstellen innerhalb der Friedhofsanlage gedacht.
Eine private Entnahme - etwa für den Gebrauch auf Privatgrundstücken oder für andere persönliche Zwecke - ist in beiden Fällen nicht gestattet.
Nur durch einen verantwortungsvollen Umgang können die Materialien allen Nutzern ordnungsgemäß zur Verfügung stehen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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