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Informationen zur Hundean- und abmeldung

Hundeanmeldung und Hundeabmeldung bei Umzug

 

Wir möchten Sie über folgendes in Kenntnis setzen:

 

Bei einem Wegzug aus Frankenau und Stadtteilen wird Ihr Hund nicht automatisch von der Hundesteuer abgemeldet.

Ihren Hund müssen Sie beim Steueramt der Stadt Frankenau abmelden und bei der neuen Gemeinde anmelden.

Das gleiche gilt bei einem Zuzug.

Ihr Hund ist beim Steueramt der Stadt Frankenau anzumelden und bei der alten Gemeinde abzumelden.

 

Die entsprechende Hundean – und abmeldung finden Sie unter www.frankenau.de 

(Bürger Service –> Formulare)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Frankenau
Mo, 03. März 2025

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