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Bundestagswahl 2025 - Wahlscheinbeantragung

Beantragung von Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

 

Anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, im Zeitraum vom 13.01.2025 bis einschließlich zum 18.02.2025 online einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen. Hierfür müssen Sie im Wählerverzeichnis der Nationalparkstadt Frankenau eingetragen sein, worüber Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert werden. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verkürzten Fristen für die Zulassung von Wahlvorschlägen erst ab Ende Januar die Stimmzettel gedruckt werden können. Die Briefwahlunterlagen können deshalb (voraussichtlich) erst ab dem 10.02.2025 versandt werden!

 

Beachten Sie ebenfalls, dass die korrekte Beschriftung der Hausbriefkästen ein entscheidender Faktor für die Zustellung der Briefwahlunterlagen ist.

 

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur Online-Beantragung des Wahlscheins:

 

ZUM WAHLSCHEINANTRAG -->

 

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

 

Wir empfehlen ab dem 18.02.2025 den Antrag auf Briefwahl persönlich im Rathaus abzugeben und sich die Unterlagen direkt aushändigen zu lassen.

 

Neben der Online-Beantragung können die Briefwahlunterlagen auch wie folgt beantragt werden:

 

  • Schriftlich

    Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch formlos schriftlich erfolgen (Post, Fax, E-Mail). Hierbei ist unbedingt die Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift notwendig. Warten Sie am Besten auf die Zustellung Ihrer Wahlbenachrichtigung. Der Antrag ist auf der Rückseite bereits vorgedruckt und muss von Ihnen nur um Ihre persönlichen Daten ergänzt werden.

     

  • Persönlich

    Persönlich im Einwohnermeldeamt der Nationalparkstadt Frankenau während der allgemeinen Sprechzeiten.

 

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

 

Wichtiger Hinweis:

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21.02.2025), 15.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung auch noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr. Die Verwaltung ist zu diesen Zeiten besetzt.

 

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl gelten verkürzte gesetzliche Fristen, weshalb mit dem Stimmzetteldruck erst später als bei regulären Wahlen begonnen werden kann. Dies führt zu einem erheblich verkürzten Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl. Aus diesem Grund wird seitens des Wahlamtes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten dafür sorgen müssen, dass der Wahlbrief am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein muss.

 

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.


Wahlamt Stadt Frankenau


Frau Jutta Stremme-Ruppel

Tel. 06455 / 799-24

 

Herr Christian Caspar

Tel. 06455 / 799-13

 


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Frankenau
Mi, 05. Februar 2025

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