Öffnung der örtlichen Dorfgemeinschaftshäuser sowie der Kellerwaldhalle
Aufgrund der deutlich gesunkenen Inzidenzwerte im Landkreis Waldeck-Frankenberg und der Regelungen des hessischen Stufenplanes ist es ab sofort wieder möglich, die Kellerwaldhalle sowie die örtlichen Dorfgemeinschaftshäuser der Nationalparkstadt Frankenau unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen des Landes Hessen zu nutzen.
Bei der Anmietung der Objekte über die zuständigen Hausmeister ist der Stadtverwaltung Frankenau vor der Nutzung ein entsprechendes Hygienekonzept vorzulegen. Das Hygienekonzept muss zusätzlich eine rechtsverbindliche Erklärung des Nutzers enthalten, dass die aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln während der Nutzung eingehalten werden. Hierzu zählen u.a. das Tragen von geeigneten Masken sowie die Sicherstellung der Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsnormen.
Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen einschließlich der Kreisverwaltung des Landkreises Waldeck-Frankenberg bleiben, zunächst bis zum Beginn der Sommerferien, im aktuellen "Coronamodus".
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