Neue Gebührenregelung für die kreiseigenen Abfallentsorgungsanlagen ab dem 01.01.2021

Neue Gebührenregelung für die Abfallentsorgungsanlagen Geismar, Flechtdorf und Bad Wildungen ab dem 01.01.2021

 

Der Kreistag des Landkreises Waldeck-Frankenberg hat am 02. November 2020 eine geänderte Abfallgebührensatzung beschlossen. Unter anderem müssen hierdurch ab dem 01.01.2021 alle Sperrmüllanlieferungen direkt an den Entsorgungsanlagen bezahlt werden. Die von einigen Gemeinden bisher eingeräumte Möglichkeit, bestimmte Mengen kostenfrei anzuliefern entfällt mit Jahresbeginn.

 

Diese und weitere Informationen erhalten Sie über das zentrale Servicetelefon vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter Tel. 06451 743-746.

 

Ebenso erhalten Sie Informationen über die Homepage vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft. Hierzu folgen Sie dem Link:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Frankenau
Di, 15. Dezember 2020

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