Landkreis verlängert aus Gründen des Infektionsschutzes die Untersagung der Nutzung von Zweitwohnungen bis zum 03.05.2020

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat mit Wirkung vom 3. April 2020 die Nutzung von Zweitwohnungen im Landkreis untersagt, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Dieses Verbot gilt zunächst bis einschließlich zum 19.04.2020 und wurde nun mit Allgemeinverfügung vom 16.04.2020 bis einschließlich zum 03.05.2020 verlängert.

 

Die beiden Allgemeinverfügungen zum Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen im Sinne des Bundesmeldegesetzes (Zweitwohnungen) finden Sie in der Anlage.

Weitere Meldungen