Vorträge für Tierhalter zur Rückkehr des Wolfes in die Kulturlandschaft

Wolf Zurückgekehrt: Der Wolf wurde auch in Nordhessen wieder gesichtet. Um regionale Tierhalter auf die Rückkehr des Wolfes vorzubereiten, über präventive Schutzmaßnahmen zu informieren und in einen Dialog zu treten, finden am 29. März in Waldeck und am 30. März in Frankenau zwei Vortragsveranstaltungen statt. Bildautorin: Katrin Krischke

Am 29. März im Bürgerhaus Waldeck und am 30. März in der Kellerwaldhalle in Frankenau – Präventive Austauschplattform

 

 

 

 

 

Waldeck/Frankenau. Schon seit einiger Zeit ist der Wolf in Deutschland wieder heimisch und kehrt langsam in seinen Lebensraum zurück. Auch in Nordhessen wurde er zuletzt wieder gesichtet. Deshalb laden der Kreisbauernverband Waldeck-Frankenberg e.V., der Nationalpark Kellerwald-Edersee, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der Verein der Mutterkuhhalter Waldeck-Frankenberg, der Kurhessische Schafzuchtverein und der Naturpark Kellerwald-Edersee an zwei Vortragsabenden zum Austausch und zur Vorbereitung auf die Rückkehr des Wolfes ein. Die Veranstaltungen finden am Mittwoch, 29. März, im Bürgerhaus in Waldeck und am Donnerstag, 30. März, in der Kellerwaldhalle in Frankenau statt und richten sich speziell an die regionalen Tierhalter. Beginn ist jeweils um 19:30 Uhr, Einlass bereits eine halbe Stunde zuvor. Den Veranstaltern ist es wichtig, die Tierhalter auf die Rückkehr des Wolfes vorzubereiten, über präventive Schutzmaßnahmen zu informieren und in einen Dialog zu treten. Unter anderem werden Elke Steinbach von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und Arnd Ritter vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen über Erfahrungen, die hiesigen Verhältnisse, den Umgang und die verschiedenen Regelungen mit dem Wolf berichten. Anhand von praktischen Beispielen werden elementare Bedingungen zur wolfsabweisenden Zäunung beleuchtet und auf Herausforderungen eingegangen. Darüber hinaus werden die beiden Referenten erläutern, welche Herdenschutzmaßnahmen sich bewährt haben und unter welchen Umständen eine Förderung für Anschaffung und Unterhaltung in Anspruch genommen werden kann.

 

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